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Türkische Ethno - Marketing und unlauterer Wettbewerb Ethno-Marketing richtet sich an Zielgruppen, die als ethnisch andersartig im Vergleich zur Mehrheitsbevölkerung eines Staates betrachtet werden (vgl. wikipedia). Zielgruppe der Ethnomarketing ist in Deutschland beispielsweise die türkische Bevölkerung. Gerade in den letzen Jahren wurde diese Zielgruppe von namenhaften Unternehmen entdeckt und werden gezielt beworben. Leider werden dabei einige wettbewerbsrechtliche Vorschriften nicht beachtet und verletzt. Scheinbar vergessen die Unternehmen dabei, dass die Vorschriften über gewerblichen Rechtschutz und verbraucherschützende Normen auch bei einer fremdsprachigen Werbung beachtet werden müssen. Oder es herrscht die Auffassung, "man wird es schon nicht so ernst nehmen müssen". Doch Vorsicht. Egal ob in türkischen Printmedien, Fernsehen, Radio oder im Internet die Zielgruppe angesprochen wird, müssen die gleichen Grundsätze eingehalten und beachtet werden wie in der deutschen Werbung. Die die türkischen Internetangebote müssen ein Impressum haben. Die Onlineshops müssen die verbraucherschützende Vorschriften beachten und insbesondere eine wirksame Widerrufsbelehrung enthalten. Ferne müssen wettbewerbsrechtliche Vorschriften der UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) eingehalten werden. Sonst drohen Klagen bzw. Abmahnungen durch den Konkurrenten. Gerne beraten wir Sie in "Ethno-Marketing und Wettbewerbsrecht".
Ihr Rechtsanwalt Servet Pınarak
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