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Lebenscheck und Lebenserwartung Zahlungsaufforderung - Mahnung -

Eine Rechnung muss unter Umständen nicht bezahlt werden

Das Amtsgericht München AZ: 161 C 23695/05 hatte folgenden Fall zu entscheiden:

Auf der Homepage der Klägerin konnte man die Lebenserwartung berechnen lassen (sog. Lebenscheck, Lebenserwartung - Check).

Das Opfer musste lediglich einige Formulare ausfüllen und abschicken. Unterhalb der Eingabemaske befand sich ein Link zu den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) mit ein Anmeldeknopf zum anklicken und akzeptieren der AGBs. Unterhalb des Anmeldeknopfes kam das sog. Kleingedruckte. Ein langer Text (wenig auffällig) mit einem Hinweis darauf, dass dieser Dienst 30,-Euro kosten würde. Die AGBs enthielten weitere Einzelheiten.

Nach der Berechnung der Lebenserwartung bekam die Beklagte eine Zahlungsaufforderung i. Höhe v. 30,- Euro. Sie verweigerte die Zahlung für die Berechnung der Lebenserwartung (die Lebenserwartung wurde ihr bereits per E-Mail zugesandt).

Das Gericht wies die Klage mit der folgenden Begründung ab.

Dem Besucher wird bewusst vorenthalten, dass es sich um eine kostenpflichtige Leistung handelt. Der Besucher wird zunächst mit einem Gewinnspiel und einem Gutschein angelockt (in der Praxis meistens durch die sog. Spam - Mails). Auf die Kosten wird jedoch nicht hingewiesen, so dass der Besucher davon ausgeht, dass dieses Angebot kostenlos ist.

Bei der Anmeldung wird dem Besucher - durch geschickte Gestaltung der Seite, z.B. unterhalb des sichtbaren Bildschirms) vorgegaukelt, die Inanspruchnahme des Dienstes ohne rechtlichen Folgen. Sofern eine Gesamtbetrachtung ergibt - das äußere Erscheinungsbild der Seite, die Aufmachung, bewusste Verschleierung über die Kosten - dass der Besucher nicht mit weiteren Kosten zu rechnen hat, kann eine Vereinbarung über die Kosten in den AGBs wegen Überraschungseffekt unwirksam sein. Versteckte Preisangaben haben somit zur Nichtigkeit der Vereinbarung zur Folge.

Die Argumente des Amtsgericht München können unter Umständen auch auf andere Angebote im Internet über Probeabos, Test-Abo, kostenlose Routenplaner usw. übertragen werden.

Lassen Sie sich die Internetabzocke nicht gefallen und holen Sie sich rechtliche Beratung. 

Gerne überprüfen wir Ihren konkreten Fall.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 



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