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Täglich werden die Menschen mit unterschiedlichsten Konflikten konfrontiert. Vielfach gelingt es ihnen diese Konflikte eigenständig und ohne die Hinzuziehung eines Dritten zu lösen. Was unternimmt man jedoch, wenn die Streitfrage unter den Parteien nicht geklärt werden kann und die Lösung aussichtslos erscheint?
"Dazu sind doch die Gerichte da!"
So klar und einfach die Antwort auch erscheinen mag, so irrig ist sie es auch. Die Folge ist ein langwieriges und kostenintensives Gerichtsverfahren. Hinzukommt, dass vielfach der Rechtsfrieden - egal ob man gewinnt oder verliert - nicht wiederhergestellt sondern eher verschlechtert wird. Egal wie eine arbeitsrechtliche, erbrechtliche, familienrechtliche oder gesellschaftsrechtliche Auseinandersetzung ausgeht, gibt es immer einen Gewinner und einen Verlierer (sog. Wind-Lost-Situation). Insbesondere in vorgenannten Fällen, wo die Parteien weiterhin miteinander auskommen müssen, führt die Wind-Lost-Situation zu einem unbefriedigenden Ergebnis. Folgekonflikte sind vorprogrammiert. Ein Mediationsverfahren kann hier bessere Ergebnisse erzielen indem eine Win-Win-Situation herbeigeführt wird.
Mediation ist ein freiwilliges außergerichtliches Verfahren zur eigenverantwortlichen Regelungen offener Streitfragen, mit dem Ziel, dass die Parteien mit Unterstützung eines neutralen Dritten (Mediator) selbstbestimmte Vereinbarungen entwickeln, die die Bedürfnisse und Interessen beider Parteien berücksichtigen. Die Mediation zeichnet sich durch folgende Merkmale aus:
Die Kosten des Mediationsverfahrens werden auf Stundenbasis abgerechnet und fallen in der Regel wesentlich niedriger aus als in einem streitigen gerichtlichen Verfahren.
Die Parteien können sich über diese Frage frei einigen. Vielfach werden die Kosten des Mediationsverfahrens zwischen den Parteien geteilt. Sofern es sich um innerbetriebliche Konflikte bzw. Angelegenheiten zwischen den Arbeitgeber und Arbeitnehmer handelt, werden diese Kosten auch gerne vom Arbeitgeber übernommen.
Die Rechtsschutzversicherungen haben inzwischen die Vorteile des Mediationsverfahrens erkannt und übernehmen in der Regel vollständig die Kosten. Manche Rechtsschutzversicherungen gehen sogar einen Schritt weiter und regen ausdrücklich die Durchführung eines Mediationsverfahrens (als vorgeschaltetes Verfahren) an.
Grundsätzlich eignen sich alle Streitigkeiten für das Mediationsverfahren. Besonders erfolgversprechend ist das Mediationsverfahren in den Fällen, wo zwischen den Parteien eine zukünftige Zusammenarbeit erforderlich ist, d.h. die Parteien sich wegen
Gründen aneinander gebunden sind und nicht ohne Weiteres "aus dem Weg gehen" können.
Das Mediationsverfahren kann im Vorfeld (präventiv), im Anfangsstadium und im fortgeschrittenen Stadium (z.B. während eines laufenden Gerichtsverfahrens) durchgeführt werden. Für die Durchführung eines Mediationsverfahrens ist es somit niemals zu spät und sollte stets in Betracht gezogen werden.
Die Erfahrungen haben gezeigt, dass durchschnittlich 70-80 % der Mediationsverfahren mit einem einvernehmlichen Ergebnis enden. In oben genannten Fällen kann sogar eine Quote bis zu 90% erreicht werden.
Keine. Sollte durch die Durchführung des Mediationsverfahrens keine einvernehmliche Lösung erzielt werden, stehen Ihnen weiterhin die "klassischen" Verfahren offen. Ein evtl. ausgesetztes Gerichtsverfahren kann - ohne Nachteile aus dem Mediationsverfahren - fortgeführt werden.
Sie können das Mediationsverfahren jederzeit beenden. Eines der Grundprinzipien des Mediationsverfahrens ist die Freiwilligkeit der Teilnahme an der Mediation. Wenn sich während des Mediationsverfahrens herausstellen sollte, dass es nicht der richtige Weg für Sie war, dann können Sie - ohne irgendwelche Risiken befürchten zu müssen - die Verhandlungen beenden.
Entgegen dieser unzutreffenden Meinung wird das Mediationsverfahren in der Praxis sehr oft angewandt. Der wesentliche Vorteil des Mediationsverfahrens ist unter anderem, dass die Streitigkeiten "intern" durch das Mediationsverfahren erfolgreich gelöst werden bevor die Öffentlichkeit von den vorliegenden Konflikten etwas mitbekommt. Dadurch entsteht unberechtigter Weise der Eindruck, dass das Mediationsverfahren in der Praxis selten angewendet wird.
Die Verantwortung beim Mediationsverfahren liegt bei den Medianten (Partien des Mediationsverfahrens). Sie sind sozusagen "die Herren" des Verfahrens. Daher hängt die Dauer des Mediationsverfahrens erheblich von der Verhandlungsbereitschaft sowie von der Kreativität (bei der Entwicklung von Lösungen) der Medianten ab. Erfahrungsgemäß reichen 3-5 Sitzungen a 90 Minuten völlig aus. Sofern mehrere Streitparteien am Verfahren (z.B. mehrere Mitarbeiter oder WEG-Parteien) beteiligt sind, können auch weitere Sitzungen erforderlich sein.
Diese Frage lässt sich nur individuell beantworten. Es sollte darauf geachtet werden, dass es sich um einen zertifizierten Mediator mit entsprechender Ausbildung handelt. Herr Pinarak wurde im Rahmen eines Fachlehrgangs bei der Rechtsanwaltkammer Celle (rak-seminare) durch qualifizierte Mediationsausbilder den Vorgaben entsprechend ausgebildet.
Für weitere Informationen können Sie gerne einen unverbindlichen Termin vereinbaren.
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